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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verehrte Reisegäste,

bitte beachtet meine Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Euch und mir regeln und die Ihr mit Eurer Unterschrift auf der Anmeldung anerkennt. Für Anwendungen, die in den folgenden Geschäftsbedingungen keine Regelung finden, gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB und die empfohlenen Reisebestimmungen des Deutschen Reiseverbandes.

1. Buchung
Mit dem Absenden des Buchungsformulars ist die  Reise verbindlich gebucht und die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 5 Arbeitstagen anzuweisen.  Erfolgt die Anzahlung nicht mit Ablauf der Frist, geht der Veranstalter davon aus, dass die  Buchung von Seiten des Gastes nicht aufrechterhalten wird. Amacatravel weist jedoch ausdrücklich darauf hin,  dass die  Anzahlung in jedem Fall zu begleichen ist.

1.a. Sammelbuchung
Bucht ein Gast  mehrere Personen auf eine Reise, müssen die Mitreisenden namentlich im Bemerkungsfeld eingetragen werden. Der Hauptbucher haftet in diesem Fall für die Erfüllung des Vertrages der von ihm eingebuchten Personen. Insebesondere haftet der Hauptbucher für die Mitreisenden, wenn eine oder mehrer Stornierungen ausgelöst werden. Anfallende Stornokosten sind also vom Hauptbucher zu begleichen.

2. Bezahlung
Mit der Buchung wird die im Buchungsformular erbetene Anzahlung fällig.
Der volle Reisebetrag wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und ist auf das Konto von amacatravel zu überweisen (Sparkasse Darmstadt,  Konto: 118033680   BLZ: 50850150).

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der zu erfüllenden Leistung ergibt sich allein aus der schriftlichen Reisebeschreibung. Mündliche Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie von amacatravel schriftlich bestätigt werden. Endgültige Reisetermine, Abflugzeiten, der Endpreis einer Reise sowie Details einer Reisebeschreibung sind erst im Anmeldeformular verbindlich und nicht etwa in Annoncen oder Infobriefen. Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Transporte oder Unterkünfte kommen. Nimmt der Reisegast einzelne Angebote der ausgeschriebenen Reise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. Ebenso ist jeder Reisegast im Falle einer Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen während der Durchführung mit der verbleibenden Gruppe, voll für sich verantwortlich.

3a. Verwendung von Gutscheinen
Bei Buchungen unter Verwendung eines Reisegutscheines, kann pro gebuchte Reise nur ein Gutschein eingelöst werden.

3b. Kundengeldabsicherung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Jeder Reisegast hat somit Anspruch auf einen Sicherungsschein, der die Heimreise aller Teilnehmer garantieren soll, falls amacatravel während der Durchführung einer Reise zahlungsunfähig wird.

4. Reiserücktritt
Der Gast kann jederzeit bis zum Antritt der Reise vom dem Vertrag zurücktreten. Zur Berechnung der anfallenden Stornogebühren ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Folgenden Fristen sind für den Vertragspartner bindend: Bis 30 Tage vor Abreise 50%, bis 15 Tage v. A. 75% ab 14 Tage v. A. 100% des gesamten Reisepreises. Falls der Rücktrittsberechtigte einen, den jeweiligen Anforderungen der Reise entsprechenden Eratzteilnehmer benennen kann, reduzieren sich die Stornogebühren auf eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro. Flugtickets sind nicht übertragbar und sind vom Reisegast in jedem Fall zu bezahlen. Amacatravel empfiehlt grundsätzlich, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Formulare sind über den Veranstalter erhältlich.

4.1. Rücktritt des Veranstalters
Amacatravel kann bis 4 Wochen vor Abreise eine Reise komplett stornieren, wenn nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reisegästen zustande kommt. In diesem Fall wird der Reisegast spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn informiert, wenn möglich ein Ersatztermin angeboten. Weiterreichende Ansprüche von Seiten des Vertragspartners gegenüber amacatravel werden abgelehnt.
Sollte der Veranstalter und Reiseleiter aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten können, bemüht sich amacatravel um einen kompetenten Ersatzbegleiter. In jedem Fall muß bei Einsatz einer nicht vorgesehenen Reiseleitung ggf. mit Änderungen und Einschränkungen im Reiseverlauf gerechnet werden, ohne daß der Charakter der Reise gravierend verändert werden darf. Das Recht auf stornofreien Reiserücktritt oder Minderung des Reisepreises werden vom Veranstalter auf diesen Fall ausdrücklich abgelehnt. Sollte kein Reiseleiter als Ersatz zur Verfügung stehen, und die Reise zu dem gebuchten Termin nicht stattfinden können, verpflichtet sich amacatravel, einen Ausweichtermin anzubieten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall werden die Reisekosten unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche Seitens des Gastes sind ausgeschlossen.
Sollte der Reisegast die Durchführung einer Reise nachhaltig stören oder gefährden, hat amacatravel das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Bis dahin nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall rückerstattet, soweit sie nicht Inhalt von Drittleistern sind (Flug, Skipass, Eintrittsgelder usw.)

5. Haftung des Veranstalters, Sorgfaltspflicht des Reisegastes
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Leistungen, die von Fremdunternehmen durchgeführt werden unterliegen in Haftungsbelangen den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Amacatravel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Bestelltes aber nicht bereitgestelltes Equipment das zur Verhinderung des geplanten Abschnittes führt, müssen besonders bei Reisen im nichteuropäischen Ausland in Kauf genommen werden und sind Umstände, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind.
An Unternehmungen jeglicher Art wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Boots- und Kanutouren, Fahrradtouren, Ausritten Unternehmungen auf Skiern und allen hier nicht im einzelnen aufgeführten Aktivitäten beteiligt sich der Reisegast freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann nicht erkennen, ob die eine oder andere Veranstaltung den einzelnen Gast überfordert. Dieser muss frühzeitig deutlich zu erkennen geben, daß er an einem Angebot nicht teilnehmen möchte, so das Alternativen für den Einzelnen arrangiert werden können.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ausgeliehenes Equipment durch den Veranstalter muß vor Benutzung vom Reisegast auf Beschädigung geprüft und ggf. bemängelt werden, da andernfalls die Beseitigung später angezeigter Schäden zu Lasten des jeweiligen Benutzers gehen. Risiken eines während der Reise auftretenden Schadens an Transportfahrzeugen, die Verzögerungen in der Fortsetzung der Reise zur Folge haben können, müssen vom Reisegast ohne jeglichen Anspruch auf Minderung in Kauf genommen werden. Die Reiseleitung bemüht sich in einem solchen Fall um sofortige Behebung des Schadens. Die zumutbare Wartezeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Eventuelle Ansprüche aus nicht erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 10. März 2009 )
 


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