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Verehrte Reisegäste,
bitte beachtet meine Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Euch und mir regeln und die Ihr mit Eurer Unterschrift auf der Anmeldung
anerkennt. Für Anwendungen, die in den folgenden Geschäftsbedingungen
keine Regelung finden, gelten die jeweils gültigen gesetzlichen
Bestimmungen des BGB und die empfohlenen Reisebestimmungen des Deutschen
Reiseverbandes.
1. Buchung Mit dem Absenden des Buchungsformulars ist die Reise verbindlich gebucht und die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 5 Arbeitstagen anzuweisen. Erfolgt die Anzahlung nicht mit
Ablauf der Frist, geht der Veranstalter davon aus, dass die Buchung von
Seiten des Gastes nicht aufrechterhalten wird. Amacatravel weist jedoch
ausdrücklich darauf hin, dass die Anzahlung in jedem Fall zu begleichen ist. 1.a. Sammelbuchung Bucht ein Gast mehrere Personen auf eine Reise, müssen die Mitreisenden namentlich im Bemerkungsfeld eingetragen werden. Der Hauptbucher haftet in diesem Fall für die Erfüllung des Vertrages der von ihm eingebuchten Personen. Insebesondere haftet der Hauptbucher für die Mitreisenden, wenn eine oder mehrer Stornierungen ausgelöst werden. Anfallende Stornokosten sind also vom Hauptbucher zu begleichen.
2. Bezahlung Mit der Buchung wird die im Buchungsformular erbetene Anzahlung fällig.
Der volle Reisebetrag wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und ist auf das Konto von amacatravel zu überweisen (Sparkasse
Darmstadt, Konto: 118033680 BLZ: 50850150).
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der zu erfüllenden Leistung ergibt sich allein aus der schriftlichen
Reisebeschreibung. Mündliche Nebenabsprachen sind nur dann gültig,
wenn sie von amacatravel schriftlich bestätigt werden. Endgültige Reisetermine,
Abflugzeiten, der Endpreis einer Reise sowie Details einer Reisebeschreibung
sind erst im Anmeldeformular verbindlich und nicht etwa in Annoncen oder Infobriefen.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen
Reiseverlaufs, der Art der Transporte oder Unterkünfte kommen. Nimmt der
Reisegast einzelne Angebote der ausgeschriebenen Reise nicht in Anspruch, so
besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. Ebenso ist jeder
Reisegast im Falle einer Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen während
der Durchführung mit der verbleibenden Gruppe, voll für sich
verantwortlich. 3a. Verwendung von Gutscheinen Bei Buchungen unter Verwendung eines Reisegutscheines, kann pro gebuchte Reise nur ein Gutschein eingelöst werden.
3b. Kundengeldabsicherung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Jeder Reisegast hat somit Anspruch auf einen Sicherungsschein, der die Heimreise aller Teilnehmer garantieren soll, falls amacatravel während der Durchführung einer Reise zahlungsunfähig wird.
4. Reiserücktritt
Der Gast kann jederzeit bis zum Antritt der Reise vom dem Vertrag zurücktreten.
Zur Berechnung der anfallenden Stornogebühren ist das Eingangsdatum der
schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Folgenden Fristen
sind für den Vertragspartner bindend: Bis 30 Tage vor Abreise 50%, bis 15
Tage v. A. 75% ab 14 Tage v. A. 100% des gesamten Reisepreises. Falls der Rücktrittsberechtigte
einen, den jeweiligen Anforderungen der Reise entsprechenden Eratzteilnehmer
benennen kann, reduzieren sich die Stornogebühren auf eine Bearbeitungsgebühr
von 40 Euro. Flugtickets sind nicht übertragbar und sind vom Reisegast in
jedem Fall zu bezahlen. Amacatravel empfiehlt grundsätzlich, eine Reiserücktrittversicherung
abzuschließen. Formulare sind
über den Veranstalter erhältlich.
4.1. Rücktritt des Veranstalters
Amacatravel kann bis 4 Wochen vor Abreise eine Reise komplett stornieren,
wenn nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reisegästen zustande kommt. In diesem
Fall wird der Reisegast spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn informiert,
wenn möglich ein Ersatztermin angeboten. Weiterreichende Ansprüche von Seiten des Vertragspartners gegenüber
amacatravel werden abgelehnt.
Sollte der Veranstalter und Reiseleiter aus gesundheitlichen Gründen die
Reise nicht antreten können, bemüht sich amacatravel um einen kompetenten
Ersatzbegleiter. In jedem Fall muß
bei Einsatz einer nicht vorgesehenen Reiseleitung ggf. mit Änderungen
und Einschränkungen im Reiseverlauf gerechnet werden, ohne daß der
Charakter der Reise gravierend verändert werden darf. Das Recht auf stornofreien
Reiserücktritt oder Minderung des Reisepreises werden vom Veranstalter
auf diesen Fall ausdrücklich abgelehnt. Sollte kein Reiseleiter als Ersatz
zur Verfügung stehen, und die Reise zu dem gebuchten Termin nicht stattfinden
können, verpflichtet sich amacatravel, einen Ausweichtermin anzubieten.
Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, behält
sich der Veranstalter das Recht vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen. In diesem Fall werden die Reisekosten unverzüglich
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche Seitens des Gastes
sind ausgeschlossen.
Sollte der Reisegast die Durchführung einer Reise nachhaltig stören
oder gefährden, hat amacatravel das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Bis dahin nicht in Anspruch genommene Leistungen werden
in diesem Fall rückerstattet, soweit sie nicht Inhalt von Drittleistern
sind (Flug, Skipass, Eintrittsgelder usw.)
5. Haftung des Veranstalters, Sorgfaltspflicht des Reisegastes
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte
Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger,
Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Leistungen, die von Fremdunternehmen durchgeführt werden unterliegen in
Haftungsbelangen den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen dieser
Unternehmen. Amacatravel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Bestelltes
aber nicht bereitgestelltes Equipment das zur Verhinderung des geplanten Abschnittes
führt, müssen besonders bei Reisen im nichteuropäischen Ausland
in Kauf genommen werden und sind Umstände, die nicht vom Veranstalter
zu verantworten sind.
An Unternehmungen jeglicher Art wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Boots-
und Kanutouren, Fahrradtouren, Ausritten Unternehmungen auf Skiern und
allen hier nicht im einzelnen aufgeführten Aktivitäten beteiligt sich der Reisegast
freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann nicht erkennen, ob die
eine oder andere Veranstaltung den einzelnen Gast überfordert. Dieser muss
frühzeitig deutlich zu erkennen geben, daß er an einem Angebot nicht
teilnehmen möchte, so das Alternativen für den Einzelnen arrangiert
werden können.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ausgeliehenes Equipment durch
den Veranstalter muß vor Benutzung vom Reisegast auf Beschädigung
geprüft und ggf. bemängelt werden, da andernfalls die Beseitigung später
angezeigter Schäden zu Lasten des jeweiligen Benutzers gehen. Risiken eines
während der Reise auftretenden Schadens an Transportfahrzeugen, die Verzögerungen
in der Fortsetzung der Reise zur Folge haben können, müssen vom Reisegast
ohne jeglichen Anspruch auf Minderung in Kauf genommen werden. Die Reiseleitung
bemüht sich in einem solchen Fall um sofortige Behebung des Schadens. Die
zumutbare Wartezeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Eventuelle Ansprüche aus nicht erbrachten Leistungen müssen
innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich geltend
gemacht werden.
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